Was ist ein Bagatellschaden?
Ein Bagatellschaden bezeichnet kleine Schäden am Fahrzeug, die meist unter 750 € Reparaturkosten liegen.
Typische Beispiele sind:
oberflächliche Kratzer im Lack,
leichte Parkrempler,
minimale Kunststoffverformungen ohne Struktur- oder Rahmenschaden.
Solche Schäden gelten nicht als erheblicher Sachschaden – daher ist in diesen Fällen kein vollständiges Gutachten erforderlich.
Tipp: Für Bagatellschäden reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus – das spart Zeit und Kosten.
Wann ein Gutachten trotzdem sinnvoll ist
Auch bei scheinbar kleinen Schäden kann die tatsächliche Reparatursumme deutlich höher liegen, z. B. wenn:
Sensoren, Halterungen oder tragende Teile betroffen sind,
die Karosseriestruktur verdeckt beschädigt wurde,
mehrere Fahrzeuge beteiligt waren,
es sich um ein Leasing- oder Firmenfahrzeug handelt,
oder die Schuldfrage unklar ist.
Ein Haftpflichtgutachten schafft hier Rechtssicherheit – für Versicherung, Anwalt und Geschädigte.
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